Anträge der Fraktion Linke zu einem neuen Stadtbus
Hendrik Siebolds, Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat Aurich zum neuen Stadtbus: Die Fraktion Die Linke ist aufgrund der vielen positiven Erfahrungen anderer Kommunen weiterhin dafür, einen Stadtbus im Linienbetrieb im halbstündigen Takt und mit festen Haltestellen für die Stadt Aurich einzurichten. Der langfristige Aufbau eines Liniennetzes soll mit mindestens 3 Linien und einem ergänzendem Angebot eines Rufbusses bzw. Sammeltaxis beginnen (gemäß dem Konzept der Gutachter MOBILE ZEITEN).
Begründung:
Der Linienbetrieb hat den Vorteil, dass er regelmäßig fährt und somit verlässliche An- und Abfahrtszeiten und eine kalkulierbare Fahrtdauer garantiert. Das erschließt auch das Fahrgastpotential von Nutzern mit wiederkehrenden Terminen (z.B. Berufstätige, Schüler) und erleichtert die Verknüpfung mit anderen ÖPNV-Angeboten, wie z.B. den Regionalbussen, dem Shuttle nach Leer und künftig wohl auch dem Bahnverkehr Aurich-Emden. Zudem ist ein Rendezvous-Betrieb mit Knotenpunkt zum Umsteigen auf andere Linien gewährleistet.
Diese Vorteile bietet ein reines Rufbus-System nicht, insbesondere bei Einsatz von wenigen Fahrzeugen. Da kann eine Fahrt schnell zur unkalkulierbaren Odyssee werden. Ein wesentlicher Vorteil eines Rufbusses wäre die Abholung direkt am Wohnort beziehungsweise Wunschort. Der Rufbus ist eher geeignet, Bereiche mit geringem Fahrgastpotenzial zu erschließen.
Deshalb ist es vernünftig, einen Stadtbus auf Linien mit einem Rufbus bzw. Anrufsammeltaxi für die nicht an den Linien gelegenen Gebiete zu ergänzen. Zumindest so lange noch nicht genügend Linien aufgebaut sind. Je mehr Linien eingerichtet werden, desto weniger wird natürlich die Ergänzung benötigt. Das muss finanziell abgewogen werden. Dazu braucht es noch genauere Berechnungen und wohl auch erst praktische Erfahrung aus dem Betrieb.
Angesichts des Klimawandels, der hohen Kosten und Schäden durch Autoverkehr und dem gewachsenen Bedürfnis nach mehr und besserem ÖPNV bleibt die Fraktion Die Linke bei ihrer Auffassung, dass die Stadt Aurich dringend willens sein muss, künftig Kosten von 700.000-1.000.000 € für einen Stadtbus Anrufsammeltaxi zu tragen, denn das Angebot der Regionalbusse ist nicht ausreichend bedarfsgerecht. Rund 13.000 Einwohner Aurichs leben zu weit entfernt vom Regionalbus.
Das Nachfragepotential für einen Stadtbus ist also groß. Mit je mehr Linien er startet, desto größer wird die Akzeptanz und damit das Fahrgastaufkommen sein. Ein Start mit 3 Linien erscheint daher als notwendiges Minimum.
Aufgrund der fraglichen politischen Mehrheit für einen neuen Stadtbus ist die Fraktion Die Linke selbstverständlich bereit, notgedrungen einem anderen Konzept mit weniger Ausgaben zuzustimmen.
Dem Vorschlag der Verwaltung, mit zwei Linien und ergänzendem Anrufsammeltaxi neu zu beginnen, stimmt die Fraktion Linke daher auf jeden Fall zu. Die Lücke ab Mai 2025 muss schnell geschlossen werden. Für die Übergangszeit bis zu einem neuen Stadtbus stellt die Fraktion nachfolgende Anträge:
Zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Mobilität für Personen mit bestimmten Einschränkungen, beantragt die Fraktion Die Linke:
1. Ersatzangebot für Anrufbusnutzer
für den besonders betroffenen Personenkreis der bisherigen Nutzer des Anrufbusses und weitere Betroffene werden bis zum Start eines neuen Stadtbusangebotes Taxigutscheine gewährt. Pro Person sollen 6 Gutscheine a‘ 15 € pro Monat gewährt werden. Der dazu berechtigte Personenkreis soll anhand folgender Kriterien definiert werden:
Lebensalter über 65 Jahre
kein eigenes Auto
Entfernung des Wohnortes zur nächsten Regionalbuslinie über 500 m
geringes Einkommen unterhalb der Grenze relativer Armut (z.B. Grundsicherung, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeldempfänger etc.).
Begründung: Vom Ende des Anrufbusses sind viele Fahrgäste mit besonders eingeschränkter
Mobilität betroffen. Ihnen soll durch die Gutscheine ein Minimum an Fahrten für soziale Teilhabe und
alltägliche Besorgungen ermöglicht werden. Es sind überwiegend ältere Personen ohne eigenes Kfz
oder andere Transportmöglichkeiten und mit zu geringem Einkommen, um auf Dauer Taxi selbst zu
bezahlen. Die Nutzung der Regionallinien ist diesen aufgrund größerer Entfernung nicht zuzumuten.
In besonderen Fällen kann es Ausnahmen von den Kriterien geben.
2. Erweitertes Angebot für körperlich eingeschränkte Personen
Dem bisherigen Personenkreis, der aufgrund körperlicher Einschränkungen Taxigutscheine bezieht, werden zur Gleichstellung mit dem Personenkreis unter Absatz 1. zukünftig auch pro Person 6 Gutscheine a‘ 15 € pro Monat gewährt. Der berechtigte Personenkreis wird zudem wie folgt neu definiert:
Personen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl, TBl, und B
Personen mit Pflegestufe 3 (wie bisher)
ein Einkommensnachweis ist nicht erforderlich (wie bisher).
Begründung: da dieser Personenkreis bisher im Jahr nur max. 24 Gutscheine bekommen konnte, soll er selbstverständlich der unter Absatz 1. definierten Gruppe mit 72 Gutscheinen im Jahr gleichgestellt werden. Davon unabhängig sind schon jetzt die bisher 24 Gutscheine viel zu wenig.
Weitere Erläuterung: durch Wegfall des Anrufbusses werden die bisherigen Kosten von 380.000 € eingespart. Es ist daher geboten, dieses Geld für die bisherigen Fahrgäste einzusetzen, zumindest für die sehr immobilen Fahrgäste. Bei bisher jährlich ca. 20.000 beförderten Fahrgästen im Rufbus sind das rd. 400 in der Woche. Bei angenommen 2 Fahrten je Fahrgast in der Woche wären das also rd. 200 Nutzer bzw. Personen. Daraus ergäben sich 200 × 72 Gutscheine a‘ 15 €, also insgesamt 216.000 € Kosten im Jahr.
Bei dem Personenkreis unter Absatz 2. handelt es sich nach den Informationen der Verwaltung auch um rd. 200 Personen, also ebenfalls 216.000 € Kosten pro Jahr.Insgesamt lägen die Kosten grob kalkuliert also für beide Personengruppen bei ca. 432.000 €. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget aus 380.000 € für den Rufbus und 55.000 € für die bisherigen Taxigutscheine - zusammen 435.000 € -, wäre also ausgeschöpft.

