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Linke fordert Aufklärung zu Wohnkosten-Kürzungen im Landkreis Aurich

Blanka Seelgen stellt in Zusammenarbeit mit der Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. eine umfangreiche   Anfrage zu Verfahren der Kostensenkung nach SGB II und SGB XII:

Sehr geehrter Herr Landrat,

ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit Kostensenkungsverfahren nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII seit dem 01.01.2024:

  1. Anzahl der Kostensenkungsverfahren

Wie viele Verfahren zur Kostensenkung der Unterkunftskosten wurden seit dem 01.01.2024 eingeleitet?

  1. Aufteilung nach Haushaltsgröße

Wie viele der eingeleiteten Verfahren betrafen

  1. Einpersonenhaushalte,
  2. Zweipersonenhaushalte,
  3. Dreipersonenhaushalte,
  4. Vierpersonenhaushalte,
  5. Haushalte mit fünf oder mehr Personen?
  6. Aufteilung nach Rechtskreisen

Wie viele der Verfahren betrafen Leistungen nach dem SGB II und wie viele nach dem SGB XII?

  1. Unvollständige Übernahme der Bruttokaltmiete

Wie viele Betroffene erhalten nicht die volle Bruttokaltmiete erstattet?

Bitte Aufschlüsselung nach SGB II und SGB XII sowie nach der Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft.

  1. Eigenanteil an der Bruttokaltmiete

Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag, den Bedarfsgemeinschaften selbst zur Bruttokaltmiete beisteuern müssen?

Bitte getrennt nach SGB II und SGB XII sowie nach Haushaltsgröße.

  1. Gründe für Eigenanteile / Kostensenkungen

In wie vielen Fällen war eine Mieterhöhung der Anlass für die eingeleiteten Kostensenkungsverfahren?

Bitte ebenfalls Aufteilung nach SGB II und SGB XII sowie nach Haushaltsgröße aufschlüsseln

  1. Wohnraumsituation und Umgang des Landkreises

Da der Wohnungsmarkt im Landkreis Aurich nahezu leergefegt ist, bestehen für die Betroffenen kaum Möglichkeiten, günstigeren Wohnraum zu finden:

Wie geht der Landkreis damit um, insbesondere im Hinblick auf das bestehende Wohnraumversorgungskonzept?

  1. Anpassung der Angemessenheitsgrenzen

Plant der Landkreis Aurich, die Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete auf Basis des Wohnraumversorgungskonzepts anzupassen?

  1. Wenn ja, wie soll dies erfolgen?
  2. Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine Anpassung verzichtet?

Ich bitte um eine möglichst detaillierte schriftliche Beantwortung und danke Ihnen für Ihre Bemühungen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Blanka Seelgen

Die Linke im Kreistag

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Blanka Seelgen

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