Zum Hauptinhalt springen

LINKE im Stadtrat: Anträge und Fragen zum Haushalt 2023

Für den städtischen Haushalt 2023 beantragt  Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender der LINKEN. im Stadtrat Aurich,  nachfolgend aufgeführte Änderungen und Ergänzungen bzw. stellt folgende Fragen:

Produkt 571-020 Wirtschaftsförderung

  • Zuschuss Sportmarketing Handball: HH-Ansatzes i.H. von 10.000,00 Euro erfolgt nach welchen Kriterien? Ggf. zu streichen oder zu halbieren

Produkt 575-010 Tourismusförderung

  • Zuschuss an den Verkehrsverein Aurich: Wofür werden die Mittel im Einzelnen verwendet?

Produkt 547-010 ÖPNV/Stadtbus

  • Zuschuss Anrufbus: Fortführung des HH-Ansatzes im Finanzplan über das Jahr 2023 hinaus
  • Sachstandsbericht über eine „Ersatzlösung“ für den auslaufwenden Anrufbus bis zum 30.06.2023
  • Entscheidung über einen Stadtbusbetrieb auf Linien auf Grundlage des SHP-Gutachtens
  • Sachstandsbericht über die geplante Verlagerung des ZOB bis zum 30.06.2023
  • Einstellung von Planungskosten ZOB alt/ZOB neu

Produkt 523-010 Denkmalschutz

  • Zuschuss allgemeiner Denkmalschutz: HH-Ansatz wie bisher - 28.000,00 Euro

 Produkt 211-010 Grundschulen

  • Zuschuss „MESEO“-Projekt an den Landkreis: Warum niedrigerer Ansatz ab HH-Jahr 2022?

Produkt 315-010 Soziale Angelegenheiten und Grundsicherung

  • Zuschuss Beförderung Schwerstbehinderte: Erhöhung des HH-Ansatzes von 50.000,00 Euro auf 65.000,00 Euro (wie Ansatz 2022)
  • Verbraucherzentrale: Erhöhung des HH-Ansatzes von 4.000,00 Euro auf 8.000,00 Euro

Produkt 573-010 Beteiligungen

  • Der Betriebskostenzuschuss der abh ist auf 400.000,00 Euro begrenzt, wobei der Verlust lt. Wirtschaftsplan 1,7 Mio Euro beträgt. Inwieweit ist die gewählte Darstellung vereinbar mit der stets angestrebten Haushaltswahrheit und Haushaltsklarkeit?

Produkt 538-010 Entwässerung und Abwasserbeseitigung

  • Warum erscheinen in dieser Übersicht die Kosten bei Verzicht auf eine Niederschlagswassergebühr, nicht aber eine Übersicht der subventionierten Kosten bei den Gewerbegebieten?

Erhöhung der Gewerbesteuer und Einführung einer Zweitwohnungssteuer

  • Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 395 Punkten auf 410 Punkte ist auch aufgrund der Subventionierung der Gewerbegebiete  vertretbar, ebenfalls die Einführung der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sowie einer Grundsteuer C.

 

Kontakt

Reinhard Warmulla

Zurück zum Kopf der Seite