Nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales
Antrag Übernachtungsheim; Satzung Benutzung, Benutzungsgebühren, Hausordnung, Kooperationsvertrag. Bezug Vorlage 25/220
Der Rat der Stadt möge beschließen:
- Auf eine Erhebung von Benutzungsgebühren für die Unterkunftssuchenden wird generell verzichtet. Eine Kostenbeteiligung des Sozialleistungsträgers und der umliegenden Kommunen findet nur statt, wenn sich der bürokratische Aufwand nicht erschwerend auf die Unterkunftssuchenden auswirkt und ihnen selbst keine Kosten entstehen
- Der Aufenthalt ist nur dann auf 7 Tage begrenzt, wenn eine alternative und individuell zumutbare Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung steht (Housing First)
- Eine Nutzung während des Tages ist an Wochenenden und an Feiertagen auch weiterhin möglich
- Eine Tierhaltung auf dem Grundstück ist außerhalb des Gebäudes gestattet, im Gebäude nur in Einzelfällen.
- Die jetzt im Übernachtungsheim bzw. in der Wohnungsfürsorge beschäftigten Kräfte sind in geeigneter Weise an einer Entscheidungsfindung zu beteiligen.
Begründung zu 1.:
Die einen Schlafplatz suchenden Personen sind in der Regel mittellos und kommen so gerade über die Runden. Die in der Gebührentabelle aufgeführten Nutzergruppen sind in der Praxis eher schwer zu identifizieren und zu differenzieren. Insofern ist es auch schwierig, Härtefalle zu erkennen und mit einer Härtefallregelung umzugehen. Die Obdachlosigkeit an sich ist schon ein Härtefall. Der bürokratische Aufwand wäre ein hoher und rechnete sich wahrscheinlich nicht.
Begründung zu 2.:
In der Praxis ist es derzeit so, dass eine Übernachtungsdauer von 7 Tagen oft überschritten werden muss, weil es für die betroffenen Menschen keine geeigneten Unterkunftsalternativen gibt.
Begründung zu 3.:
An Wochenenden und an Feiertagen hat der Tagesaufenthalt für Obdachlose generell geschlossen.
Begründung zu 4.:
Eine Ermessungsentscheidung des Einrichtungsleiters ist zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Stadtratsfraktion „Die Linke“
Reinhard Warmulla

