LINKE unterstützt Forderungen der Beschäftigten der Service-GmbH der UEK

Der Kreisverband, die Stadtratsfraktion, der Ratsherr der Gemeinde Südbrookmerland Johann Erdwiens und die Kreistagsabgeordnete Blanka Seelgen der Linken unterstützen die Forderungen der Gewerkschaft VERDI nach höheren Löhnen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service-GmbH ANE in den UEK-Kliniken.

Die Anhebung des bisher dort gezahlten Mindestlohnes auf das Niveau des TVöD ist seit Jahren überfällig und angesichts der derzeitig hohen Inflation dringend geboten. Auch bei einigen Bonuszahlungen wie zum Beispiel zur Minderung der Energiekosten war das Personal der Service-GmbH benachteiligt.

Die Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Service-GmbH leisten im sensiblen medizinischen Bereich und im teilweise direkten Umgang mit Patienten anspruchsvolle Tätigkeiten, die mehr Anerkennung und eben auch mehr finanzielle Wertschätzung verdienen.

Da der Landkreis Aurich Träger der UEK-Kliniken ist, sind die Beschäftigten der Service-GmbH quasi Arbeitnehmer des Landkreises. Es sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch die Belegschaft der Service-GmbH wie alle anderen beim Landkreis Beschäftigten nach TVöD bezahlt wird.

Die LINKE fordert daher den Landrat Olaf Meinen, den Kreistag und insbesondere die Vertreter des Kreistages im Aufsichtsrat der Träger-Gesellschaft der UEK-Kliniken auf, nunmehr unverzüglich auch die Belegschaft der Service GmbH nach TVöD zu vergüten. Es sei gerade auch vor dem Hintergrund des Baus der neuen Zentralklinik in Uthwerdum in Südbrookmerland wichtig, rechtzeitig die notwendigen Signale an die Beschäftigten zu senden. Dazu gehöre auch eine anständige Bezahlung der Beschäftigten.

Es darf nicht sein, dass zum Beispiel die Reinigungskräfte in der Service-GmbH weniger verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen, die beim Landkreis die Gebäude reinigen. Die Beschäftigten der Service-GmbH entlasten zudem durch ihre Arbeit das qualifizierte Pflegepersonal und sparen somit der Trägergesellschaft Kosten. Und auch im Servicebereich sind die Anforderungen durch Arbeitszeitverdichtung und Personalmangel stark angestiegen. Eine bessere Bezahlung sollte daher jetzt eine Selbstverständlichkeit sein.

Aurich, den 07.11.2023

Bündnis Sahra Wagenknecht

Haltung der Linksjugend Aurich

Jasper Adden

Am heutigen Tag wurde der Verein BSW in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Dieser soll den Weg für eine eigene Partei Sahra Wagenknechts ebnen. Wir bedauern den Verlust einiger profilierter und geschätzter Persönlichkeiten auf allen Ebenen und den Schaden für die Strukturen der Partei. Genauso steht die Partei jedoch vor der Chance, mit der Gründung auch interne Konflikte zu begraben, wegen derer nicht zuletzt unsere politischen Niederlagen folgten. Es ist die Möglichkeit, endlich wieder mit unserer Programmatik statt mit Konflikten öffentlich aufzufallen.

Die die gehen wollen bitten wir:

  • dieses Potenzial des Neuanfangs zu sehen und über einen Austritt genau nachzudenken,                                   
  • die von Wählern der Linken zu verdankenen Mandate ihrer Partei zu lassen,                                                         
  • guten, konstruktiven gerne auch kontroversen Dialog auf Augenhöhe und                                                           
  • weitere Zusammenarbeit in den vielen Bereichen, in denen wir uns einig sind“

Gerade in Zeiten wachsener Armut, einer eskalierenden Klimakrise und den Kriegen dieser Tage, braucht es eine starke linke Stimme auf allen Ebenen, die sich dem entgegen stellt. Gerade deswegen verurteilen wir, dass für eine Konkurrenzpartei, deren langfristiger Erfolg allein auf der Person Wagenknechts beruht, Strukturen und Ressourcen der Linken genutzt werden.

DIE LINKE und nur DIE LINKE, gerade jetzt und überhaupt!

LINKE für solidarische Straßensanierung

Hendrik Siebols

Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE, die sich bereits seit 2008 für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung einsetzt, kann die Satzung nach den Erkenntnissen der letzten Informationsveranstaltung vom vergangenen Mittwoch nun kurzfristig abgeschafft werden.

Es gibt rechtlich und fiskalisch keine Gründe, die gegen die Abschaffung der Satzung stehen. So lange allerdings Land und Bund den Kommunen nicht mehr Gelder für den Erhalt ihrer Infrastruktur zur Verfügung stellen, muss aber ein künftiger Verzicht auf die Anliegerbeiträge aufgrund der knappen Haushaltslage selbst kompensiert werden. Für die LINKE ist daher eine geringe Erhöhung der Grundsteuer die verträglichste Lösung. Die Kosten der Straßensanierung werden so mit geringen Beiträgen auf alle Bürger beziehungsweise alle Nutzer des Straßennetzes verteilt.

Mit einer Erhöhung der Grundsteuer von z.B. 10 bis 20 Euro im Jahr für ein durchschnittliches Einfamilienhaus könnten für die Stadt zusätzliche Einnahmen von ungefähr 250.000 bis 500.000 Euro für die Straßensanierungen eingenommen werden. Dies entspricht nach Auskunft der Verwaltung ungefähr dem jährlichen Aufkommen von Anliegerbeiträgen in den vergangenen zehn Jahren. Auf einen Zeitraum von 50 Jahren gerechnet, ergibt sich für ein Einfamilienhaus eine Mehrbelastung von 500 bis 1.000 Euro. Dies ist wesentlich geringer, als ein einmaliger Beitrag vom mehreren tausend Euro.

Das ist wesentlich geringer als die Heranziehung zu einem einmaligen, großen Beitrag. Die Stadt spart zudem erheblichen Verwaltungsaufwand. Ungerechtigkeiten der bisherigen Beitragssatzung und auch der Versuch politischer Einflussnahme auf ihre Anwendung wären somit erledigt. Die Verwaltung könne zu dem mit gleichen, regelmäßigen Einnahmen rechnen.

Parallel zu einer Grundsteuererhöhung soll die Stadt ein den Einnahmen entsprechendes Straßensanierungskonzept nach fachlichen Prioritäten erarbeiten und vom Rat im Finanzplan festsetzen lassen. Befürchtungen des Bürgermeisters, die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer würden nicht für Straßenbauprojekte verwendet oder die Ansprüche von Anliegern auf Sanierung ihrer Straßen würden extrem steigen, wäre damit vorgebeugt. Jeder Bürger soll anhand der Sanierungsprioritätenliste sehen können, welche Straßen am dringendsten gemacht werden müssen und wann seine Straße an der Reihe ist. Die Ratsfraktion LINKE ist daher überzeugt, dass die Abschaffung der Anliegerbeiträge und ihr Ersatz durch höhere Grundsteuern unkomplizierter, konfliktärmer, gerechter und finanziell weniger belastend für die Bürgerschaft ist.

Gerhard Wulff verlässt den Stadtrat

Reinhard Warmulla

Gerhard Wulff verzichtet auf sein Stadtratsmandat aus gesundheitlichen Gründen.

Da Johann Spanjer und Christa Mikat als erste Ersatzperson für die Personenwahl und für die Listenwahl im Wahlbereich III die Wahl zum Vertreter / Vertreterin nicht angenommen haben und für den Wahlbereich III keine weiteren Ersatzpersonen zur Verfügung stehen, wird Hendrik Siebolds gemäß 28 Abs. 5 NKWG wahlbereichsunabhängig als Ersatzperson für Gerhard Wulff als Ratsmitglied in die Stadtratsfraktion nachrücken. Hendrik Siebolds hat inzwischen seine Zustimmung erklärt.

Gerhard Wulff verbleibt als Ortsbürgermeister weiterhin im Ortsrat Brockzetel/Wiesens.

Persönliche Anmerkung:

Ich möchte mich bei Gerd für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Es hat mich immer wieder beeindruckt, wie er Sachverhalte klar und authentisch - ohne viel Schnörkel - auf den Punkt bringen konnte. Er hat mich ebenfalls beeindruckt durch seinen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn - er hat sehr feine Sensoren. Und ein großes Herz, das er in der politischen Debatte hin und wieder auf der Zunge trägt. Ich habe in der relativ kurzen Zeit der Zusammenarbeit im Rat viel von Gerd gelernt.

So sehr ich den Mandatsverzicht von Gerhard Wulff bedauere, so sehr freue ich mich natürlich auch, wieder mit Hendrik Siebolds zusammenarbeiten zu dürfen.

Für die Stadtratsfraktion Die Linke

Reinhard Warmulla

Linke im Stadtrat fordert kurzzeitige Aussetzung der Kitagebühren

Im September 2022 hatte die Fraktion Die Linke folgenden Antrag gestellt, der dann aber im Fachausschuss angesichts des Diskussionsverlaufs und wegen einer „wahrscheinlich fehlenden Rechtsfähigkeit“ (Protokoll) zurückgestellt bzw. nicht zur Abstimmung gebracht worden ist:

„Kurzfristige Aussetzung der Gebühren für Kitas (hauptsächlich Krippen) und Horte angesichts massiv ansteigender Energie- und Lebenshaltungskosten“

Um zumindest eine Teilentlastung für die betroffenen Familien zu bewirken und unter Berücksichtigung der Haushaltssituation beantragen wir jetzt, alle Einkommens-gruppen in gleicher Höhe mit einem festen Betrag zu entlasten und dafür den jeweiligen Eingangsbetrag der einschlägigen Gebührentabellen zugrunde zu legen. Die niedrigste Gebühr für einen Vormittagskrippenplatz beträgt 111,00 Euro bzw. 119,00 Euro, für einen Ganztagskrippenplatz 135,00 Euro bzw. 144,31 Euro. Wir bitten um die baldige Vorlage einer überschläglichen Kostenberechnung.

Begründung:

Nach unseren bisherigen Informationen ist eine solche gestaffelte Entlastung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes bzw. wegen der sozialen Komponente rechtskonform. Eine Familie mit einem anrechenbaren Familieneinkommen in Höhe von beispielsweise 4000,00 Euro und einer zu zahlenden Gebühr von gerundet 300,00 Euro würde demnach nicht mehr entlastet werden als eine Familie mit einem anrechenbaren Familieneinkommen in Höhe von 2000,00 Euro mit einer zu zahlenden Gebühr von gerundet 150,00 Euro - geringe Einkommen würden somit mehr entlastet als höhere. Gegenüber einer vollständigen Aussetzung der Gebühren für einen gewissen Zeitraum belastet ein Teilverzicht auf die Erhebung von Kita-Gebühren den städtischen Haushalt zudem wesentlich geringer.

Es sind gerade Familien mit Kindern, die besonders unter den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten leiden. Gerade Corona hat den Familien schon viel abverlangt, und jetzt sind es die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die viele verzweifeln lässt. Die Welle der Preissteigerungen trifft Studien zufolge Menschen in Deutschland unterschiedlich stark, die Inflationsrate belastet demzufolge Familien mit geringem Einkommen ganz besonders. Bei den besonders teuer gewordenen Lebensmitteln kann und sollte aber nicht gespart werden. Durch die Inflation müssen Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen im Vergleich zu Single-Haushalten deutlich mehr bezahlen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Deshalb ist eine Entlastung der betroffenen Familien seitens der Stadt geboten.

Benachbarte Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran, andere werden folgen. Natürlich müssen die entstehenden Kosten im städt. Haushalt darstellbar sein; eine Kostenkalkulation ist deshalb kurzfristig zu erstellen.

Im Rahmen der Diskussion über eine Erhöhung der Kinderkrippengebühren hat die Linke-Stadtratsfraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn macht, Krippengebühren zu erheben bei einem - endlich erreichten - freien Besuch der Kindergärten. Das Land Niedersachsen ist gefragt und muss endlich handeln. Zumal in anderen Bundesländern der Besuch der Kitas komplett gebührenfrei ist. Gerade vor diesem Hintergrund sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden können - auch angesichts der Zertifizierung Aurichs als „Familiengerechte Kommune“.

Die Entlastung sollte schnellstens erfolgen, möglichst ab dem 01.03.2023, spätestens aber ab dem 01.04.2023 und mindestens 6 Monate gelten. Wir bitten, auf eine beschleunigte Beratung zwecks schneller Entscheidung hinzuwirken. 

 

LINKE im Stadtrat: Anträge und Fragen zum Haushalt 2023

Für den städtischen Haushalt 2023 beantragt  Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender der LINKEN. im Stadtrat Aurich,  nachfolgend aufgeführte Änderungen und Ergänzungen bzw. stellt folgende Fragen:

Produkt 571-020 Wirtschaftsförderung

  • Zuschuss Sportmarketing Handball: HH-Ansatzes i.H. von 10.000,00 Euro erfolgt nach welchen Kriterien? Ggf. zu streichen oder zu halbieren

Produkt 575-010 Tourismusförderung

  • Zuschuss an den Verkehrsverein Aurich: Wofür werden die Mittel im Einzelnen verwendet?

Produkt 547-010 ÖPNV/Stadtbus

  • Zuschuss Anrufbus: Fortführung des HH-Ansatzes im Finanzplan über das Jahr 2023 hinaus
  • Sachstandsbericht über eine „Ersatzlösung“ für den auslaufwenden Anrufbus bis zum 30.06.2023
  • Entscheidung über einen Stadtbusbetrieb auf Linien auf Grundlage des SHP-Gutachtens
  • Sachstandsbericht über die geplante Verlagerung des ZOB bis zum 30.06.2023
  • Einstellung von Planungskosten ZOB alt/ZOB neu

Produkt 523-010 Denkmalschutz

  • Zuschuss allgemeiner Denkmalschutz: HH-Ansatz wie bisher - 28.000,00 Euro

 Produkt 211-010 Grundschulen

  • Zuschuss „MESEO“-Projekt an den Landkreis: Warum niedrigerer Ansatz ab HH-Jahr 2022?

Produkt 315-010 Soziale Angelegenheiten und Grundsicherung

  • Zuschuss Beförderung Schwerstbehinderte: Erhöhung des HH-Ansatzes von 50.000,00 Euro auf 65.000,00 Euro (wie Ansatz 2022)
  • Verbraucherzentrale: Erhöhung des HH-Ansatzes von 4.000,00 Euro auf 8.000,00 Euro

Produkt 573-010 Beteiligungen

  • Der Betriebskostenzuschuss der abh ist auf 400.000,00 Euro begrenzt, wobei der Verlust lt. Wirtschaftsplan 1,7 Mio Euro beträgt. Inwieweit ist die gewählte Darstellung vereinbar mit der stets angestrebten Haushaltswahrheit und Haushaltsklarkeit?

Produkt 538-010 Entwässerung und Abwasserbeseitigung

  • Warum erscheinen in dieser Übersicht die Kosten bei Verzicht auf eine Niederschlagswassergebühr, nicht aber eine Übersicht der subventionierten Kosten bei den Gewerbegebieten?

Erhöhung der Gewerbesteuer und Einführung einer Zweitwohnungssteuer

  • Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 395 Punkten auf 410 Punkte ist auch aufgrund der Subventionierung der Gewerbegebiete  vertretbar, ebenfalls die Einführung der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sowie einer Grundsteuer C.

 

LINKE im Stadtrat Aurich fordert Ersatz von Wohnraum

Für den städt. Haushalt 2023 reicht Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender für die Linksfraktion im Stadtrat Aurich, nachfolgenden Antrag ein:

Die Stadt Aurich ersetzt die abgängigen und sanierungsbedürftigen Wohnungen bzw. Häuser im Bereich Schlehdornweg/Hohegaster Weg im Rahmen der allgemeinen niedersächsischen Mietwohnraumförderung durch Neubauten.

Die Entwicklung eines Konzepts mit Planungsentwürfen einer Bebauung (Grobplanung) erfolgt kurzfristig. Mit der Planung und eventuellen Durchführung wird ein externes Planungsbüro oder Bauunternehmen beauftragt.

Die erforderlichen Planungskosten sind im städtischen Haushalt 2023 zu berücksichtigen.

Nach Jahren des „Nichthandelns“ und angesichts der weiter zunehmenden Wohnungsnot sind jetzt unverzüglich konkrete Pläne vorzulegen und in den städtischen Gremien zu beraten. Durch die Bildung von Bauabschnitten kann eine sozialverträgliche Bebauung gewährleistet werden, so dass noch vorhandene Mieter*innen in ihrem Quartier in die Neubauten umziehen können.

für die Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Aurich

Reinhard Warmulla