LINKE für solidarische Straßensanierung

Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE, die sich bereits seit 2008 für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung einsetzt, kann die Satzung nach den Erkenntnissen der letzten Informationsveranstaltung vom vergangenen Mittwoch nun kurzfristig abgeschafft werden.

Es gibt rechtlich und fiskalisch keine Gründe, die gegen die Abschaffung der Satzung stehen. So lange allerdings Land und Bund den Kommunen nicht mehr Gelder für den Erhalt ihrer Infrastruktur zur Verfügung stellen, muss aber ein künftiger Verzicht auf die Anliegerbeiträge aufgrund der knappen Haushaltslage selbst kompensiert werden. Für die LINKE ist daher eine geringe Erhöhung der Grundsteuer die verträglichste Lösung. Die Kosten der Straßensanierung werden so mit geringen Beiträgen auf alle Bürger beziehungsweise alle Nutzer des Straßennetzes verteilt.

Mit einer Erhöhung der Grundsteuer von z.B. 10 bis 20 Euro im Jahr für ein durchschnittliches Einfamilienhaus könnten für die Stadt zusätzliche Einnahmen von ungefähr 250.000 bis 500.000 Euro für die Straßensanierungen eingenommen werden. Dies entspricht nach Auskunft der Verwaltung ungefähr dem jährlichen Aufkommen von Anliegerbeiträgen in den vergangenen zehn Jahren. Auf einen Zeitraum von 50 Jahren gerechnet, ergibt sich für ein Einfamilienhaus eine Mehrbelastung von 500 bis 1.000 Euro. Dies ist wesentlich geringer, als ein einmaliger Beitrag vom mehreren tausend Euro.

Das ist wesentlich geringer als die Heranziehung zu einem einmaligen, großen Beitrag. Die Stadt spart zudem erheblichen Verwaltungsaufwand. Ungerechtigkeiten der bisherigen Beitragssatzung und auch der Versuch politischer Einflussnahme auf ihre Anwendung wären somit erledigt. Die Verwaltung könne zu dem mit gleichen, regelmäßigen Einnahmen rechnen.

Parallel zu einer Grundsteuererhöhung soll die Stadt ein den Einnahmen entsprechendes Straßensanierungskonzept nach fachlichen Prioritäten erarbeiten und vom Rat im Finanzplan festsetzen lassen. Befürchtungen des Bürgermeisters, die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer würden nicht für Straßenbauprojekte verwendet oder die Ansprüche von Anliegern auf Sanierung ihrer Straßen würden extrem steigen, wäre damit vorgebeugt. Jeder Bürger soll anhand der Sanierungsprioritätenliste sehen können, welche Straßen am dringendsten gemacht werden müssen und wann seine Straße an der Reihe ist. Die Ratsfraktion LINKE ist daher überzeugt, dass die Abschaffung der Anliegerbeiträge und ihr Ersatz durch höhere Grundsteuern unkomplizierter, konfliktärmer, gerechter und finanziell weniger belastend für die Bürgerschaft ist.

Linke im Stadtrat fordert kurzzeitige Aussetzung der Kitagebühren

Im September 2022 hatte die Fraktion Die Linke folgenden Antrag gestellt, der dann aber im Fachausschuss angesichts des Diskussionsverlaufs und wegen einer „wahrscheinlich fehlenden Rechtsfähigkeit“ (Protokoll) zurückgestellt bzw. nicht zur Abstimmung gebracht worden ist:

„Kurzfristige Aussetzung der Gebühren für Kitas (hauptsächlich Krippen) und Horte angesichts massiv ansteigender Energie- und Lebenshaltungskosten“

Um zumindest eine Teilentlastung für die betroffenen Familien zu bewirken und unter Berücksichtigung der Haushaltssituation beantragen wir jetzt, alle Einkommens-gruppen in gleicher Höhe mit einem festen Betrag zu entlasten und dafür den jeweiligen Eingangsbetrag der einschlägigen Gebührentabellen zugrunde zu legen. Die niedrigste Gebühr für einen Vormittagskrippenplatz beträgt 111,00 Euro bzw. 119,00 Euro, für einen Ganztagskrippenplatz 135,00 Euro bzw. 144,31 Euro. Wir bitten um die baldige Vorlage einer überschläglichen Kostenberechnung.

Begründung:

Nach unseren bisherigen Informationen ist eine solche gestaffelte Entlastung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes bzw. wegen der sozialen Komponente rechtskonform. Eine Familie mit einem anrechenbaren Familieneinkommen in Höhe von beispielsweise 4000,00 Euro und einer zu zahlenden Gebühr von gerundet 300,00 Euro würde demnach nicht mehr entlastet werden als eine Familie mit einem anrechenbaren Familieneinkommen in Höhe von 2000,00 Euro mit einer zu zahlenden Gebühr von gerundet 150,00 Euro - geringe Einkommen würden somit mehr entlastet als höhere. Gegenüber einer vollständigen Aussetzung der Gebühren für einen gewissen Zeitraum belastet ein Teilverzicht auf die Erhebung von Kita-Gebühren den städtischen Haushalt zudem wesentlich geringer.

Es sind gerade Familien mit Kindern, die besonders unter den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten leiden. Gerade Corona hat den Familien schon viel abverlangt, und jetzt sind es die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die viele verzweifeln lässt. Die Welle der Preissteigerungen trifft Studien zufolge Menschen in Deutschland unterschiedlich stark, die Inflationsrate belastet demzufolge Familien mit geringem Einkommen ganz besonders. Bei den besonders teuer gewordenen Lebensmitteln kann und sollte aber nicht gespart werden. Durch die Inflation müssen Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen im Vergleich zu Single-Haushalten deutlich mehr bezahlen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Deshalb ist eine Entlastung der betroffenen Familien seitens der Stadt geboten.

Benachbarte Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran, andere werden folgen. Natürlich müssen die entstehenden Kosten im städt. Haushalt darstellbar sein; eine Kostenkalkulation ist deshalb kurzfristig zu erstellen.

Im Rahmen der Diskussion über eine Erhöhung der Kinderkrippengebühren hat die Linke-Stadtratsfraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn macht, Krippengebühren zu erheben bei einem - endlich erreichten - freien Besuch der Kindergärten. Das Land Niedersachsen ist gefragt und muss endlich handeln. Zumal in anderen Bundesländern der Besuch der Kitas komplett gebührenfrei ist. Gerade vor diesem Hintergrund sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden können - auch angesichts der Zertifizierung Aurichs als „Familiengerechte Kommune“.

Die Entlastung sollte schnellstens erfolgen, möglichst ab dem 01.03.2023, spätestens aber ab dem 01.04.2023 und mindestens 6 Monate gelten. Wir bitten, auf eine beschleunigte Beratung zwecks schneller Entscheidung hinzuwirken. 

 

LINKE im Stadtrat: Anträge und Fragen zum Haushalt 2023

Für den städtischen Haushalt 2023 beantragt  Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender der LINKEN. im Stadtrat Aurich,  nachfolgend aufgeführte Änderungen und Ergänzungen bzw. stellt folgende Fragen:

Produkt 571-020 Wirtschaftsförderung

  • Zuschuss Sportmarketing Handball: HH-Ansatzes i.H. von 10.000,00 Euro erfolgt nach welchen Kriterien? Ggf. zu streichen oder zu halbieren

Produkt 575-010 Tourismusförderung

  • Zuschuss an den Verkehrsverein Aurich: Wofür werden die Mittel im Einzelnen verwendet?

Produkt 547-010 ÖPNV/Stadtbus

  • Zuschuss Anrufbus: Fortführung des HH-Ansatzes im Finanzplan über das Jahr 2023 hinaus
  • Sachstandsbericht über eine „Ersatzlösung“ für den auslaufwenden Anrufbus bis zum 30.06.2023
  • Entscheidung über einen Stadtbusbetrieb auf Linien auf Grundlage des SHP-Gutachtens
  • Sachstandsbericht über die geplante Verlagerung des ZOB bis zum 30.06.2023
  • Einstellung von Planungskosten ZOB alt/ZOB neu

Produkt 523-010 Denkmalschutz

  • Zuschuss allgemeiner Denkmalschutz: HH-Ansatz wie bisher - 28.000,00 Euro

 Produkt 211-010 Grundschulen

  • Zuschuss „MESEO“-Projekt an den Landkreis: Warum niedrigerer Ansatz ab HH-Jahr 2022?

Produkt 315-010 Soziale Angelegenheiten und Grundsicherung

  • Zuschuss Beförderung Schwerstbehinderte: Erhöhung des HH-Ansatzes von 50.000,00 Euro auf 65.000,00 Euro (wie Ansatz 2022)
  • Verbraucherzentrale: Erhöhung des HH-Ansatzes von 4.000,00 Euro auf 8.000,00 Euro

Produkt 573-010 Beteiligungen

  • Der Betriebskostenzuschuss der abh ist auf 400.000,00 Euro begrenzt, wobei der Verlust lt. Wirtschaftsplan 1,7 Mio Euro beträgt. Inwieweit ist die gewählte Darstellung vereinbar mit der stets angestrebten Haushaltswahrheit und Haushaltsklarkeit?

Produkt 538-010 Entwässerung und Abwasserbeseitigung

  • Warum erscheinen in dieser Übersicht die Kosten bei Verzicht auf eine Niederschlagswassergebühr, nicht aber eine Übersicht der subventionierten Kosten bei den Gewerbegebieten?

Erhöhung der Gewerbesteuer und Einführung einer Zweitwohnungssteuer

  • Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 395 Punkten auf 410 Punkte ist auch aufgrund der Subventionierung der Gewerbegebiete  vertretbar, ebenfalls die Einführung der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sowie einer Grundsteuer C.

 

LINKE im Stadtrat Aurich fordert Ersatz von Wohnraum

Für den städt. Haushalt 2023 reicht Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender für die Linksfraktion im Stadtrat Aurich, nachfolgenden Antrag ein:

Die Stadt Aurich ersetzt die abgängigen und sanierungsbedürftigen Wohnungen bzw. Häuser im Bereich Schlehdornweg/Hohegaster Weg im Rahmen der allgemeinen niedersächsischen Mietwohnraumförderung durch Neubauten.

Die Entwicklung eines Konzepts mit Planungsentwürfen einer Bebauung (Grobplanung) erfolgt kurzfristig. Mit der Planung und eventuellen Durchführung wird ein externes Planungsbüro oder Bauunternehmen beauftragt.

Die erforderlichen Planungskosten sind im städtischen Haushalt 2023 zu berücksichtigen.

Nach Jahren des „Nichthandelns“ und angesichts der weiter zunehmenden Wohnungsnot sind jetzt unverzüglich konkrete Pläne vorzulegen und in den städtischen Gremien zu beraten. Durch die Bildung von Bauabschnitten kann eine sozialverträgliche Bebauung gewährleistet werden, so dass noch vorhandene Mieter*innen in ihrem Quartier in die Neubauten umziehen können.

für die Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Aurich

Reinhard Warmulla

 

DIE LINKE zu den aktuellen Markthallenplänen

 Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Auricher Stadtrat, nimmt zu den aktuellen Markthallenplänen in einer Pressemitteilung Stellung:

Nach dem jetzigen Informations- und Diskussionstand zur Zukunft der Markthalle stellt sich für die Ratsfraktion DIE LINKE zunächst die Frage, in welcher Höhe das Projekt mit der Gastronomiekette Extrablatt von der Stadt bezuschusst bzw. subventioniert werden müsste in einer Zeit, in der es Aurich finanziell so schlecht geht wie selten zuvor.

Laut Beschlussvorlage ergeben sich für einen Umbau der Markthalle entsprechend der mit Extrablatt zu vereinbarenden Umbau- und Sanierungsarbeiten Kosten in Höhe von mindestens 2 Mio Euro - incl. einer integrierten behindertengerechten Toilettenanlage sowie einer Fahrradabstellanlage. Für die Sanierung der Halle werden 1.680.000 Euro brutto zugrunde gelegt. Auf Basis eines Nettobetrages in Höhe von gerundet 1.412.000 Euro ergeben sich jährlich rechnerisch runde 113.000 Euro Kosten für die Stadt, die sich zusammensetzen aus 3,5 % Zinsen (Kommunaldarlehen) gleich 49.420 Euro, der Abschreibung i.H. von 4% gleich 56.480 Euro sowie 0,5 % für die Bauunterhaltung gleich 7.069,00 Euro. Diesen „Aufwendungen“ stehen lediglich Pachteinnahmen in Höhe von jährlich 90.000 Euro nettogegenüber. Es bliebe ein Defizit von etwa 23.000 Euro jährlich, für einen Zeitraum von 10 Jahren i. H. von 230.000 Euro. Insofern ist die Vorlage einer Ertragsvorausberechnung für diesen Zeitraum unabdingbar, auch deshalb, weil die Verpachtung der Markthalle zunächst (nur) für 10 Jahre vorgesehen ist mit einer dreifachen Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre. Grundsätzlich bezweifelt die Linke im Stadtrat, ob die veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 2 Mio Euro   ausreichend sind und dass für den gastronomischen Bereich ein Mietpreis in Höhe von nur 15 Euro/qm mitten auf dem Marktplatz auch nur annähernd marktgerecht ist. Wir sind keineswegs gegen eine Ansiedlung von Exrablatt in der Altstadt, aber gegen den Standort Markthalle. Eine Ansiedlung dort kostet Steuergeld bzw. es entstehen weitere Schulden der Stadt, eine Subvention wirkt zudem wettbewerbsverzerrend, und die Halle verhindert viele Nutzungen auf dem Platz.

Der Rat war sich seit einiger Zeit einig, die Markthalle nicht weiterhin mit Steuergeldern subventionieren zu wollen. Einig war sich der Rat auch bei einem Weiterbestand der Halle, diese nach Norden hin zu öffnen, um mehr Durchlässigkeit zu schaffen und um die Norderstraße besser einzubinden. Mit den jetzigen Plänen erreicht man das Gegenteil: Die Norderstraße wird noch mehr abgeschottet und von der Kernstadt abgetrennt, zumal das gastronomische Geschehen mit einem überdurchschnittlichgroßen Außenbereich nach den vorliegenden Ausbauplänen ausschließlich nach Süden hin ausgerichtet ist. Der einzige Eingangsbereich befindet sich lt. Plan auf der Südseite, auf der Nordseite mit Toilette und Fahrradschuppen wird der Hinterhofcharakter dagegen noch verstärkt.

Auf eine Ausschreibung bzw. auf ein Interessenbekundungsverfahren wurde verzichtet – es wurde vielmehr jemand aus dem Hut gezaubert. Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit einer Vergabe an Extrablatt vor dem Hintergrund, dass schon ähnliche Konzepte für die Markthalle im Rahmen eines ordnungsmäßigen Verfahrens vorgelegt wurden.  Anzumerken ist, dass die Stadt wohl schon längere Zeit in Kontakt mit Extrablatt steht, der nicht öffentlich tagende Verwaltungsausschuss aber erst vor wenigen Wochen kurz über das Konzept informiert wurde und jetzt in Windeseile bis noch vor Weihnachten entschieden werden soll. Eine durchschaubare Taktik - eine ausführliche Diskussion über das Für und Wider der Planung fand bisher weder in den städtischen Gremien noch in der Öffentlichkeit statt.

Eine geplante großflächige Verkleidung der Markthalle z.B. mit Klinker würde das Erscheinungsbild verschlechtern. Das Gebäude aus Stahl, Glas und Plastik wirkt schon heute nicht leicht, luftig und filigran. Mit einer Verkleidung wie geplant würde das Gebäude noch wuchtiger, dominanter und störender inErscheinung tretenals jetzt schon. Es droht ein monströser Klotz. Der Auricher Wochenmarkt hat seine besten Zeiten hinter sich; es ist deshalb dringend erforderlich, diesen zu stärken und damit den Einzelhandel in der Stadt insgesamt. Würden wir qualitativ und quantitativ das Niveau des Wochenmarktes in Norden auch nur annähernd erreichen wollen, fehlt mit der Markthalle der dafürerforderliche Platz. Gerade auch bei Veranstaltungen - der Auricher Wochenmarkt muss schon heute allzu oft das Feld räumen bzw. muss die bestehende Gastronomie ihre Außenbestuhlung reduzieren.

Nach dem jetzigen Stand der Dinge kommt die Fraktion Die Linke zu dem Schluss, dass das in der Beschlussvorlage beschriebene Scenario 1 - kompletter Rückbau der Markthalle - das überzeugendste ist. Eine bauliche Trennung des Platzes durch ein sogenanntes Holzdeck lehnen wir ab, weil sie lt. Vorlage einige Nutzungen ausschließt. Zumal die Kosten für eine Neugestaltung der Fläche viel zu hoch angesetzt sind. Bis zur ohnehin erforderlichen Neupflasterung des gesamten Marktplatzes genügt eine provisorische Pflasterung der Fläche. Zudem wäre der Marktplatz dann wieder frei für vielfältige Nutzungen wie z.B. für einen größeren Wochenmarkt auch mit Non-Food Angeboten, für Flohmärkte, kleine Nostalgie-Jahrmärkte, Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen (z.B. „Beach“-Volleyball), kulturelle Veranstaltungen mit Musik, für das Kinderfest und das Fest der Kulturen. Und aus dem „Sommer am Wall“ sollte der „Sommer auf dem Marktplatz“ werden; die umliegende Gastronomie würde profitieren.

Das angeführte Scenario 2 ist realitätsfern und total unausgegoren, es scheint erfunden worden zu sein, um zusätzlich irgendetwas zur Auswahl anbieten zu können. Konkrete Betriebskonzepte von potenziellen Nutzern liegen nicht vor, die Finanzierung der angesprochenen Container durch die Nutzer würde ein Problem darstellen.

für die Stadtratsfraktion DIE LINKE

Reinhard Warmulla

 

 

 

LINKE: Ratssitzungen zurück ins Rathaus - wie vor der Corona-Pandemie

Ratsherr Gerhard Wulff fordert die Rückkehr der Ratssitzungen ins Rathaus. Hier seine Begründung:

Der Rathaussaal als Versammlungsort hat durch die kreisrunde Anordnung der Sitze große Vorteile, die Akustik im Rathaus ist zudem deutlich besser als in der Stadthalle. Mit einer Einsparung von 1000,00 Euro pro Sitzung könnten wir in Zeiten knapper Kassen unseren Sparwillen dokumentieren und den Bürgerrinnen und Bürgern gegenüber eine Vorbild-funktion wahrnehmen. Mit Steuergeldern ist sparsam umzugehen. 

Eine behördliche Corona-Verordnung steht einem „Wiedereinzug“ in den Ratssaal nicht mehr entgegen.  In Zeiten, in denen Fußballstadien mit bis zu 30 000 Menschen gefüllt sind und in bayrischen Bierzelten die Bierkrüge gestemmt werden, fällt es schwer, Abstandsregeln als Begründung für die Nutzung der Stadthalle heranzuziehen.

LINKE im Stadtrat Aurich will zeitweisen Verzicht auf die Erhebung von Kita-Gebühren

Gerhard Wulff, Mitglied für DIE LINKE. im Stadtrat Aurich, stellt folgenden Antrag:

für die nächste Sitzung des städt. Sozialausschusses beantrage  ich die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes bzw. stellen folgenden Antrag:

Kurzfristige Aussetzung der Gebühren für Kitas (hauptsächlich Krippen) und Horte angesichts massiv ansteigender Energie- und Lebenshaltungskosten

Begründung:

Es sind gerade Familien mit Kindern, die besonders unter den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten leiden. Corona hat den Familien schon viel abverlangt, und jetzt sind es die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die viele verzweifeln lässt. Deshalb sollten die Gebühren schnellstmöglich ausgesetzt werden zwecks einer deutlichen Entlastung von besonders betroffenen Menschen. 

Benachbarte Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran, andere werden folgen. Natürlich müssen die entstehenden Kosten im städt. Haushalt darstellbar sein; eine Kostenkalkulation ist deshalb kurzfristig zu erstellen.

Im Rahmen der Diskussion über eine Erhöhung der Kinderkrippengebühren hat die Linke-Stadtratsfraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn macht, Krippengebühren zu erheben bei einem – endlich erreichten – freien Besuch der Kindergärten. Zumal in anderen Bundesländern der Besuch der Kitas komplett gebührenfrei ist. Gerade vor diesem Hintergrund sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden können auch angesichts der Zertifizierung Aurichs als Familiengerechte Kommune. 

Die Aussetzung sollte schnellstens erfolgen, möglichst ab dem 01.11.2022 und bis mindestens zum 31.03.2023 gelten. Wir bitten auf eine beschleunigte Beratung zwecks schneller Entscheidung hinzuwirken.

LINKE im Stadtrat beantragt Änderungen im Haushalt

Für den städt. Haushalt 2022 beantragt Reinhard Warmulla als Fraktionsvorsitzender für die Linksfraktion im Stadtrat Aurich nachfolgend aufgeführte Änderungen und Ergänzungen zu den Zielen und Maßnahmen der wesentlichen Produkte 2022:

Produkt 522-010 Wohnbauförderung

  • Über die Fortführung der Festsetzungen zu öffentlichem Wohnraum in den B-Plänen erfolgt halbjährig ein Sachstandsbericht. Auch für zur Änderung anstehende B-Pläne gilt diese Regelung
  • Ein Sachstandsbericht zum öffentlich geförderten Wohnraum erfolgt bis zum 30.06.2022

Produkt 511-030 Verkehrsentwicklungsplanung

  • Ein Sachstandsbericht erfolgt bis zum 30.06.2022, ebenfalls eine Bürger*innenbeteiligung
  • Die Vorbereitungen zur Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune ist voranzutreiben und sollten bis zum 30.09.2022 abgeschlossen sein
  • Systematische Abarbeitung des Maßnahmenkatalogs Masterplan Radverkehr bei regelmäßiger Beteiligung/Information des Fachausschusses
  • Aufstockung der städt. Haushaltsmittel für die Umsetzung des Masterplans Radverkehr auf 500 000,- Euro (12,- Euro pro Einwohner pro Jahr)

Produkt 522-020 Bezahlbarer Wohnraum

  • Die Entwicklung eines Konzeptes Schlehdornweg/Hohegaster Weg erfolgt kurzfristig. Spätestens bis zum 30.06.2022 sind unterschiedliche (Grob)varianten einer Bebauung zu erarbeiten und den städt. Gremien zur Beratung vorzulegen. Die Neubauten müssen sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Die Stadt ersetzt die abgängigen und sanierungsbe-dürftigen Wohnungen bzw. Häuser im oben genannten Bereich im Rahmen der niedersächsischen Wohnraumförderung durch Neubauten. Mit der Planung und eventuellen Durchführung wird ein externes Planungsbüro oder Bauunternehmen beauftragt.

Neuaufnahme des Produktes ÖPNV/Anrufbus 547-010

  • Entscheidung über einen Stadtbusbetrieb auf Linien
  • Sachstandsbericht über die geplante Verlagerung des ZOB bis zum 30.06.2022

Stadtratsfraktion will Änderungen im Bebaungsplan des Kasernengeländes

Zahlreiche Änderungen hat Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Stadtrat Aurich, zum Bebauungsplan des Kasernengelände beantragt:

  1. Die beiden Neubauten vor den Innenhöfen des Divisionsgebäudes nördlich der Planstraße A sind aus der aktuellen Planung herauszunehmen. Kurzbegründung: Neubauten im Bereich der denkmalgeschützten Altbauten stießen bei der Bürgerbeteiligung auf einhellige Ablehnung, die 3-stöckigen Gebäude verbauen die Sicht auf das Divisionsgebäude
  2. Die Planstraße A als vorgesehene Haupterschließungsstraße von West nach Ost ist auf geeignete Weise zu unterbrechen. Für Anwohner ist eine Durchfahrt möglich. Kurzbegründung: Vermeidung von Durchgangsverkehren, eindeutiger Wunsch der Bürger im Rahmen der Beteiligung
  3. Die Planstraße A wird mit einer durchgängigen Allee und beidseitigen Wegen für Fußgänger und Radfahrer geplant
  4. Neue Verlängerung der Planstraße F ist zu streichen. Kurzbegründung: Sie ist als Trasse vor der Westseite des Wirtschaftsgebäudes störend, der Parkplatz beim Heizwerk kann über den Parkplatz östlich des Wirtschaftsgebäudes erschlossen werden
  5. Die Trasse für den Fuß- und Radweg durch den zentralen Park von West nach Ost ist so vorzusehen bzw. zu planen, dass ein getrennter Fuß- und Radverkehr in beide Richtungen zu realisieren ist. Diese Trasse für Fußgänger und Radfahrer soll im Nord-Süd-Grünzug um eine Abzweigung nach Süden zur Planstraße A verlängert werden. Kurzbegründung:  Straßenverkehrsordnung; kombinierte Fuß- und Radwege sind nur im Ausnahmefall zulässig.
  6. Planung einer Baumallee nördlich am Hoheberger Weg vom Ligusterweg bis zur Ostecke des Kasernengeländes. Kurzbegründung: Ratsbeschluss, als wesentliches Ziel definiert. In der (lärmmindernden) Allee kann ein attraktiver Fuß- und Radweg geführt werden. Ausgleichsmaßnahme
  7. Planung eines durchgehenden, geraden Nord-Süd-Grünzuges bis zum Hoheberger Weg (alte Planung). Kurzbegründung: Vorteilhaft für Fuß- und Radwegeverbindung
  8. Die ursprünglich geplante öffentliche Grünfläche im Innenhof nördlich des Divisionsgebäudes bleibt wie in der alten Planung bestehen. Kurzbegründung: Fläche wird jetzt als urbanes Gebiet dargestellt
  9. Festsetzung: 30 Prozent aller Wohnungen werden verbindlich als Sozialwohnungen -  zu einer Miete von 5,80 Euro/qm und nach den einschlägigen Bestimmungen der N-Bank - geschaffen. Absicherung im städtebaulichen Vertrag! Kurzbegründung: Es herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum, originäre Aufgabe der Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge
  10. Festsetzung aller zu erhaltenen Bäume im B-Plan. Kurzbegründung: Zusätzliche Sicherheit
  11. Sicherstellung, dass Innenhöfe mit Arkaden vom Park aus gesehen unverbaut sichtbar bleiben
  12. Verzicht auf Flach- und Pultdächer. Kurzbegründung: Ensembleschutz
  13. Photovoltaikanlagen nur zu verwenden, wenn wirtschaftlich zumutbar? Ausschluss von Heizungen mit fossilen Brennstoffen? Neuanpflanzungen? Dachbegrünung nur zu 50 Prozent?

LINKE will Klarheit über Straßenausbaubeiträge

Für die nächste Sitzung des Auricher Rates beantragt Reinhard Warmulla, Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat Aurich,  die Aufnahme des o.a. Tagesordnungspunktes.

Im Rahmen dieses TOP beantragen wir folgende Punkte:

1. Erstellung einer Übersicht der eingenommenen Anliegerbeiträge (Straßenausbaubeiträge) der vergangenen Jahre und der zu erwartenden Anliegerbeiträge für geplante Straßensanierungen der kommenden Jahre mit geschätzten durchschnittlichen jährlichen Einnahmen.
2. Die Verwaltung schätzt ein, wie hoch die durchschnittlichen jährlichen Einnahmeverluste an Anliegerbeiträgen in Zukunft sein könnten, wenn auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen vollständig verzichtet wird.
3. Ermittlung des jetzigen Verwaltungsaufwands für die Erhebung und Eintreibung der Anliegerbeiträge und Gegenüberstellung des Verwaltungsaufwands bei einem Verzicht.
4. Zusätzlich zur Option einer vollständigen Abschaffung der Anliegerbeiträge erarbeitet die Verwaltung ebenfalls und zeitnah mögliche Alternativen zur Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung und legt diese den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.
5. Es erfolgt kurzfristig eine Fortschreibung/Aktualisierung der Prioritätenliste für Straßensanierungen unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien. Dabei sollten neben dem Zustand der Straße, der Kanalisation und der Verkehrssicherheit gerade die Interessen der Fußgänger und Fahrradfahrer im Fokus stehen wie auch die Vermeidung von Schleichwegen.
Begründung:
Die Straßenausbaubeitragssatzung ist zu einem bürokratischen „Ungetüm“ geworden, dass von den Bürgern und Beitragspflichtigen in seiner Anwendung kaum noch zu verstehen bzw. nachzuvollziehen ist. Sie ist der eher verzweifelte Versuch, mit vielen Regelungen eine vermeintlich „gerechte“ Kostenbeteiligung der Anlieger zu erreichen.
Die Satzung führte jüngst wieder zu Diskussionen, z.B. in Sandhorst, wo der Südeweg und die Sandhorster Allee saniert werden sollen. Und es deutet sich schon jetzt an, dass bei einer Sanierung der Lambertistraße, der Andreaestraße und des Hammerkeweges wiederum hitzige Diskussionen entstehen werden. Wie schon oft in der Vergangenheit, wenn es um eine „gerechte“ bzw. realistische Höhe des Anteils von Anliegern ging - gerade im Zusammenhang mit Durchgangs- bzw. Sammelstraßen.
Da sich heutzutage die unterschiedlichen Verkehre wie Anwohner-, Durchgangs-, Liefer-, Landwirtschafts- oder Gewerbeverkehr nahezu überall in kaum sicher zu erfassendem Umfang in der Stadt bewegen, ist eine klare Unterscheidung von Straßentypen kaum noch möglich. Weiterer Aspekt: Aufgrund des stetig steigenden motorisierten Individualverkehres und einer Vernetzung desselben müssen viele Wohnstraßen als Schleichwege herhalten. Ein 2009 von der Stadt in Auftrag gegebener Verkehrsentwicklungsplan mit einer Analyse der Verkehrssituation befindet sich immer noch in Bearbeitung (siehe Vorlage 21/251).
Aus den genannten Gründen erscheint es sinnvoll, ganz auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen zu verzichten. Für die Entscheidung darüber müssen zunächst die finanziellen Auswirkungen dargelegt werden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.